Auslandskrankenversicherung

AUslandskrankenversicherung

Im Ausland richtig versichert

Alle, die einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten sich rechtzeitig Gedanken über ihren Krankenversicherungsschutz machen. Egal, ob nur ein kurzer oder vielleicht ein längerer Aufenthalt geplant ist, mit der gesetzlichen Krankenkasse kommt man im Ausland nicht weit.

Die gesetzliche Krankenkasse handelt nach dem so genannten Teritorialprinzip. Das Teritorialprinzip besagt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nur im Inland anfallende Leistungen übernehmen. Darüber hinaus gibt es das Sozialversicherungsankommen. Das ist ein Sonderabkommen, welches gewisse Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums möglich macht. Diese Leistungen beinhalten jedoch nur das Allernötigste, sodass jedem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung nur dringend geraten werden kann, bei einem anstehenden Auslandsaufenthalt eine Zusatzversicherung in Form einer Auslandkrankenversicherung abzuschließen.

Weche Leistungen übernimmt eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt prinzipiell Leistungen bei der ambulanten und stationären Behandlung, Krankenrücktransporte und Kosten beim Tod im Ausland.

Für die ambulante und stationäre Behandlung im Ausland erhält der Versicherte von seiner Auslandskrankenversicherung Informationen über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung im jeweiligen Aufenthaltsland. Dem Versicherten werden außerdem deutsch und englisch sprechende Ärzte genannt, an die er sich im Krankheitsfall wenden kann. Darüber hinaus stellt die Auslandskrankenversicherung einen Kontakt zwischen den behandelnden Ärzten im Ausland und dem Hausarzt her. Fachärzte im Ausland können von den Versicherungsnehmern frei gewählt werden. Die im Ausland anfallenden Behandlungskosten werden übernommen. Bei anfallenden Zahnbehandlungen werden die Kosten für schmerzstillende Behandlungsmaßnahmen und einfache Zahnfüllungen von der Auslandskrankenversicherung getragen. Alle ärztlich verordneten Medikamente und Verbandsmittel werden bezahlt. Im Falle eines notwendigen stationären Aufenthalts im Krankenhaus, wird von der Auslandskrankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem behandelnden Krankenhaus erstellt und auch die Kosten für die Krankenhausunterbringung werden übernommen. Die Kosten für Krankentransporte sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten. Sollte ein Krankenrücktransport nach Deutschland medizinisch notwendig sein und vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland verordnet werden, wird auch dieser von der Auslandskrankenkasse übernommen. Im Falle des Todes im Ausland organisiert die Auslandskrankenkasse die Bestattung im Ausland oder eine Überführung des Toten nach Deutschland.

Wenn eine kurze Ferienreise ins Ausland geplant ist, ist in den meisten Fällen eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ausreichend. Diese speziell für Urlaubsreisen abgeschlossenen Krankenversicherungen gelten jedoch nur zeitlich begrenzt und können selten nachträglich verlängert werden. Falls sich aus irgendeinem Grund die Heimreise verzögert, kann es durchaus passieren, dass man im Ausland ohne Versicherungsschutz ist.

Bei einem längeren Auslandaufenthalt empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV). Eine private Krankenversicherung bietet generell weltweiten Versicherungsschutz. Die Geltungsdauer des weltweiten Versicherungsschutzes variiert jedoch in den Tarifbedingungen der verschiedenen Anbieter erheblich. Die Geltungsdauer kann zwischen einem Monat und unbegrenzter Dauer liegen.

/ Redaktion 22.10.2011


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