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Die elektronische Gesundheitskarte

In Zukunft soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland die Krankenversicherungskarte ersetzen. Sie soll dann die Übermittlung der Daten zwischen Ärzten, Krankenkassen, Apotheken und Patienten vor allem kostengünstiger ausführen und zudem vereinfachen und beschleunigen.

Die Erstellung der Rahmenrichtlinien (z. B. Spezifizierung der Architektur der elektronischen Gesundheitskarte sowie die Hinterlegung der Daten) erfolgt durch die gematik GmbH, welche am 10. Januar 2005 gegründet wurde. Die Gesellschafter sind die sogenannten Kostenträger (Spitzenorganisationen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung) und Leistungsträger (Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser).

Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden etwa 80 Millionen gesetzlich und auch privat Versicherte, 21.000 Apotheken, 123.000 Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser und gesetzliche und private Krankenkassen vernetzt.

Da ein solches Projekt sehr umfangreich ist, werden die Funktionen der Karte nach und nach erweitert. Zu Beginn werden auf ihr nur administrative Daten (z. B. Patientenname, Geburtsdatum, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, Anschrift und Krankenkasse) gespeichert. Die Daten werden, genauso wie auch bei der bisherigen Krankenversicherungskarte, für Abrechnungszwecke genutzt. Zusätzlich können diese Daten jetzt auch online bei Arzt abgeglichen und sogar aktualisiert werden (z. B. Adressänderung). Die Karte bleibt somit immer auf dem neuesten Stand.

Außerdem kann mit der Karte ein papierloses Rezept, das sogenannte elektronische Rezept, übertragen werden, was dann zur Erleichterung des Verwaltungsaufwandes und der Abrechnung bei den jährlich etwa 800 Millionen Rezepten führt.

Bei gesetzlich Versicherten ist auf der Rückseite noch die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt, welche dem Versicherten im Krankheitsfall auch im europäischen Ausland medizinische Behandlung gewährleistet. Zusätzlich werden nach und nach weitere Funktionen (z. B. medizinische Anwendungen des Notfalldatensatzes, Arzneimitteldokumentation) eingeführt, die für alle Versicherten dann freiwillig sind. Auch rezeptfrei erworbene Arzneimittel können auf der Karte gespeichert werden. Der behandelnde Arzt sowie der Apotheker haben dann einen Überblick über die erhaltenen Arzneimittel und somit die Möglichkeit der Verringerung von gefährlichen Wechselwirkungen bei Arzneimitteln untereinander. Auch Notfalldaten wie Allergien, Vorerkrankungen oder Arzneimittelunverträglichkeiten können auf Wunsch der Versicherten gespeichert werden, um somit im Ernstfall die notwendigen Behandlungen einleiten zu können.

Langfristig gesehen wird die elektronische Patientenakte (EPA) dann die letzte Stufe der elektronischen Gesundheitskarte sein und gibt damit wichtige Hinweise auf Krankengeschichte, Laborbefunde, Operationsberichte, Röntgenbilder sowie Daten anderer Untersuchungen.

Bei der elektronischen Gesundheitskarte kann jeder Patient selbst bestimmen, ob und welche persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert werden und wer die Daten wann einsehen darf. Der Patient hat einen besseren Zugang zu den eigenen Daten und kann diese beim Arzt oder Apotheker ausdrucken lassen.

Das Äußere der elektronischen Gesundheitskarte unterscheidet sich vor allem durch das Foto von der bisherigen Krankenversicherungskarte und damit wird auch der Kartenmissbrauch deutlich erschwert. Lediglich Kinder unter 16 Jahren und Personen, die an der Fotoerstellung nicht beteiligt sein können (z. B. Schwerpflegebedürftige). Auch die Kennzeichnung mit Blindenschrift wird getestet.

Die elektronische Gesundheitskarte wird nach einem sogenannten Zwei-Schlüssel-Prinzip funktionieren. Dies bedeutet, dass Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker nur mit dem Einverständnis der Patienten auf deren Daten zugreifen können. In der Regel verfügen sie über einen elektronischen Heilberufsausweis, der jedoch meist nicht ausreichend ist. Der zweite Schlüssel ist die Gesundheitskarte gemeinsam mit der Eingabe einer PIN (ähnlich wie bei Bank- oder Handykarten) durch den Patienten. Es werden übrigens alle Datenzugriffe protokolliert und die letzten fünfzig werden gespeichert. Nur wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, die PIN einzugeben (z. B. nach einem schweren Unfall), kann der Arzt lediglich mit Hilfe seines Heilberufsausweises auf die Notfalldaten zurückgreifen.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV-Modernisierungsgesetzt - GMG) verpflichtete 2004 die Krankenkassen dazu, die bisherige Krankenversicherungskarte zur elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Die Einführung der Gesundheitskarte ist im § 291 a SGB V festgelegt.

Unter realen Einsatzbedingungen werden in Regionen mit bis zu 10.000 Versicherten Tests in folgenden Bundesländern durchgeführt: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Nach Auswertungen dieser Tests erfolgen dann weitere Tests in Regionen mit rund 100.000 Versicherten. Nach genügend erfolgreich abgeschlossenen Tests wird die elektronische Gesundheitskarte dann deutschlandweit ausgegeben.

Zusammenfassung zur elektronischen Gesundheitskarte

Folgende Daten sind auf der Karte Pflichtangaben:

  • administrative Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus, u. a.)
  • Funktionen des elektronischen Rezeptes
  • Europäische Krankenversicherungskarte

Diese Daten sind freiwillig:

  • Dokumentation verordneter Arzneimittel
  • Speicherung von Notfalldaten (z. B. Allergien, Vorerkrankungen, u. a.)
  • Arzneimittelrisiken (z. B. während der Schwangerschaft)
  • elektronische Patientenakte (z. B. Röntgenbilder, Diagnosen, Operationsberichte, u. a.)

2007-09-15 von / Redaktion


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