Lexikon
Plastische Chirurgie
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Durch Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1993 wurde aus der Plastischen Chirurgie eine selbständige Facharztbezeichnung. Voraussetzung für den 'Facharzt für Plastische Chirurgie' ist eine 6-jährige Ausbildung. Bezeichnungen wie 'Kosmetischer Chirurg', 'Schönheitschirurg' oder 'Ästhetischer Chirurg' sind nicht geschützte Bezeichnungen und können von jedem approbierten Arzt geführt werden. Grundlage jedes ästhetisch-plastischen Eingriffes ist das Beratungsgespräch. Aufklärung über Möglichkeiten, Risiken aber auch Komplikationen sind unabdingbar. Diagnosen laut ICD-10: |
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