Seniorenheime
Unterschied Seniorenwohnheim, Seniorenresidenz und Pflegeheim
Seniorenwohnheim, Seniorenresidenz und Pflegeheim sind uns allen ein Begriff. Jedoch was ist der Unterschied?
Ältere oder alte Menschen sind vielfach auch aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Oftmals sind chronische und unheilbare Erkrankungen der Grund dafür, dass sie dauerhaft gepflegt und betreut werden müssen. In vielen Fällen und aus unterschiedlichen Gründen ist das im Familienkreis nicht möglich. Dann wird eine dauerhafte Heimunterbringung der Senioren notwendig. In Deutschland gibt es dafür verschiedenartige Heimeinrichtungen. Sie haben ihre eigenen Begriffe sowie Zweckbestimmungen und allesamt das Ziel, den pflegebedürftigen Senioren ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen.
Das Seniorenwohnheim
Eine dieser Einrichtungen ist das Seniorenwohnheim, auch Seniorenheim genannt. Da die meisten der Senioren nicht nur in einem hohen Alter, sondern dazu auch noch pflegebedürftig sind, ist das Seniorenheim vielfach mit einem Pflegeheim kombiniert. In dem Seniorenwohnheim liegt der Schwerpunkt auf dem Wohnen der Senioren. Sie sind umgangssprachlich noch recht rüstig und wenig pflegebedürftig. Bei den Bewohnern eines Seniorenheimes nimmt die beginnende Pflege aufgrund der Gesundheit mehr und mehr Raum ein. Das tägliche Leben kann von den Heiminsassen noch weitgehend selbst gestaltet werden. Sie werden im Alltag mit externen Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung oder Verpflegung unterstützt. Ein eigener Haushalt wird jedoch nicht geführt, was in der Regel auch aus Platzgründen weder möglich noch gewünscht ist. Die Bewohner im Seniorenheim oder Seniorenwohnheim sind weitgehend eigenständig mobil. Der Alltag fällt ihnen nicht mehr so leicht wie in früheren Jahren. Sie können nicht mehr alles selber schaffen, sie benötigen externe Hilfe und Unterstützung.
Das Pflegeheim
Das Pflegeheim ist eine Einrichtung für ausschließlich pflegebedürftige Menschen. Es kommt auf Art, Umfang und Ausmaß der Pflegebedürftigkeit an, ob der Aufenthalt im Pflegeheim vollstationär, also ganztags oder teilstationär, alternativ tagsüber oder nachts notwendig und gewünscht ist. Diese Entscheidung orientiert sich weitgehend an der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige aufgrund seiner Krankheit eingestuft wird. Heutzutage sind Pflegeheime in der Regel Altenpflegeheime, also Einrichtungen für Ältere und Hochalterige. Träger der Pflegeheime sind vielfach die Wohlfahrtsverbände wie DRK, Caritas, Arbeiterwohlfahrt oder das Diakonische Werk. Im Gegensatz zu den Wohnheimen für Senioren sind die Bewohner der Pflegeheime weitgehend von einer täglichen Versorgung durch Fachpersonal abhängig. Sie müssen buchstäblich gepflegt werden, im Bedarfsfalle rund um die Uhr, 24h täglich. Etwa ein Drittel der pflegebedürftigen Bürger lebt dauerhaft in einem der bundesweit mehr als zehntausend Pflegeheime.
Die Seniorenresidenz
Die Seniorenresidenz ist kein geschützter Begriff. Er wird in erster Linie aus Werbe- und Verkaufsgründen genutzt, um gängige Begriffe wie Altenheim oder betreutes Wohnen zu schönen. Seniorenresidenz wird oftmals dann verwendet, wenn den Senioren ein neuer Lebensraum für das Alter in Form einer Eigentumswohnung vermittelt werden soll. Seniorenresidenzen sind vielfach teure Wohnanlagen, in denen gegen Zusatzzahlung alle erdenklichen Dienstleistungen hinzugekauft werden können. Dazu gehört die tägliche Vollpension in einem angegliederten Restaurant bis hin zu medizinischer Betreuung.
FR / Redaktion 15.04.2012
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