Versandapotheke im Ausland
- Arzneimittelversand für Medikamente im Ausland
Mit dem am 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) wurden auch die Möglichkeiten des Arzneimittelimports für den Arzneimittelimport erweitert (§ 73 Arzneimittelgesetz (AMG)).Versandapotheken im Ausland - Rahmenbedingungen
Demnach können Apotheken - und dies betrfft wie in Deutschland ausschließlich niedergelassene Apotheken (§§ 43, 47 AMG: Grundsatz des so genannten Apothekenmonopols) - mit Standort in den Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) Arzneimittel an deutsche Patienten versenden.Voraussetzung für den Versand von Arzneimitteln an deutsche Patienten ist, dass ausschließlich Arzneimittel versand werden, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind bzw. von der Registrierung oder Zulassung freigestellt sind.
Offene Spezifikationen
Es ist in einigen Punkten jedoch noch nicht abschließend festgelegt, welchen innerdeutschen Vorschriften der Versandhandel aus dem Ausland tatsächlich unterliegt. Insbesondere ist hier die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei Versandtätigkeit aus dem Ausland zu nennen.Grundsätzlich versuchen Versandapotheken im Ausland meist das Preisgefälle innerhalb der Europäischen Gemeinschaft für ihr Geschäftsmodell zu nutzen. Dabei kommt es allerdings zu Kollisionen mit den Interessen von Arzneimittelherstellern, denen der Arzneimittelparallelimport wichtige Geschäftsfelder beeinträchtigt.
14.09.2004 (FR)
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Artikel "Versandapotheke" bei DeutschlandMed.de